wenn Sie den Weg hierher gefunden haben sind Sie vermutlich auf der Suche nach Informationen zum passenden Versicherungsschutz, wollen einfach mal die Preise Ihrer Versicherungen mit anderen Gesellschaften vergleichen oder möchten unter der Vielzahl der Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler den für Sie passenden Partner finden. Wie auch immer:
Wenn Sie:
-Ihre Verträge gern zukünftig nicht nur bei einer Versicherungsgesellschaft haben möchten, sondern sich das Beste unter vielen Angeboten heraussuchen wollen
-gleichzeitig einen fachlich versierten Ansprechpartner haben möchten, der Sie sowohl im Internet aber auch im persönlichen Gespräch betreut, natürlich auch im Schadensfall
-eine unabhängige und faire Beratung ganz ohne Verkaufsdruck schätzen
sind Sie hier richtig. Stöbern Sie gern diese Seite durch und nehmen Sie Kontakt mit mir auf; probieren Sie es einfach aus. Ich freue mich auf Sie.
Thorsten Lorenz
Freier Versicherungsmakler
Thorsten Lorenz
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04838 Doberschütz
mobil 0173 3766477
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Haustiere können schwer erkranken; teilweise so schwer, dass eine Operation notwendig wird. Gerade Tumor- und Skeletterkrankungen nehmen stark zu. Weiterhin stark verbreitet sind Bänderrisse bei Hunden oder Pferden. Nun sind vor allem für Hunde, Katzen und Pferde sogenannte Tier-OP-Versicherungen erhältlich. Diese übernehmen die Kosten, wenn eine Operation nötig sein sollte. Der Eingriff bei einem Kreuzbandriss des Hundes kann schließlich leicht 1000 Euro kosten; Operationen an Pferden sind oft noch teurer. So entstehen Kosten, die von einer normalen Tierkrankenversicherung nicht getragen werden.
Die Versicherung übernimmt nicht nur die OP-Kosten, sondern auch die Kosten, die bei der klinischen Vor- und Nachsorge anfallen. Einige Versicherer decken sogar die Kosten für einen postoperativen Aufenthalt in der Klinik komplett mit ab. Dies kann vor allem bei komplizierten Eingriffen nochmal zu immensen Kosten führen.
Die Höhe der zu zahlenden Beiträge hängt unter anderem vom Tier selbst ab – Rasse, Alter und welche Art sind die entscheidenden Faktoren. Manche Versicherer bieten auch eine Selbstbeteiligung an, die entweder einem festgelegtem Wert oder einem bestimmten Prozentsatzes der Kosten entspricht. Da Pferde den höchsten Eigenwert haben und bei ihnen die größten Operationen anfallen, sind dort auch höhere Beiträge fällig als bei Hund oder Katze.
Fast alle Versicherungen erlauben eine freie Arztwahl. Da meist eine Wartezeit für die Versicherungen besteht, sollte sich der Halter frühzeitig um einen Versicherungsschutz bemühen.
Unter Freunden hilft man sich – Ehrensache. Gerade bei einem Umzug kann man schließlich jede helfende Hand gebrauchen. Aber wenn dabei ein Missgeschick passiert, geht manchmal nicht nur die teure Designerlampe, sondern auch die Freundschaft zu Bruch.
Rechtlich ist die Lage klar: Wer andern hilft, muss nicht haften, wenn es zu einem Schaden kommt. Anders sieht es nur aus, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel ist. Ansonsten gehen Juristen von einem stillschweigend vereinbarten Haftungsausschluss aus. Schließlich soll der Helfer für seinen Freundschaftsdienst nicht noch bestraft werden. Und für die Gegenseite gilt: Wer andere um Hilfe bittet, ob Freunde, Nachbarn oder Kollegen, muss für deren Malheur geradestehen. Und weil das so ist, zahlt auch die Haftpflichtversicherung des helfenden Schadenverursachers nicht. Es sei denn, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Gefälligkeitsschäden. Das ist gerade bei älteren Verträgen meist nicht der Fall.
Eine Parallele gibt es beim Versicherungsschutz für Kinder unter sieben Jahren. Die gelten vor dem Gesetz als deliktunfähig. Im Schadenfall sind weder sie noch ihre Eltern schadensersatzpflichtig, solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Nur besonders leistungsfähige Haftpflichtversicherungen zahlen in diesem Fall. Voraussetzung ist der „Einschluss deliktunfähige Kinder“. Andernfalls gehen Geschädigte leer aus. Und das kann den Nachbarschaftsfrieden erheblich gefährden.
Eine „Forderungsausfalldeckung“ zählt ebenfalls zu den nützlichen Extras im Haftpflichtvertrag. Sie kommt zum Tragen, wenn jemand vom Gericht zum Schadensersatz verurteilt wurde, aber weder Geld noch eine Haftpflichtversicherung besitzt. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Geschädigten die Zahlung, obwohl der Schädiger selbst nicht versichert war.
Die Beispiele zeigen: Auch bei Haftpflichtpolicen gibt es große Unterschiede. Sparen Sie nicht am falschen Ende, sondern entscheiden Sie sich immer für einen leistungsfähigen Vertrag mit aktuellem Bedingungswerk. Der ist manchmal sogar günstiger als sein Vorgänger.